Die Landeswährung in Polen ist der Polnische Zloty (PLN).
Die gesetzlichen Verzugszinsen in Polen betragen aktuell 7,00 % p.a. Dieser Zinssatz gilt sowohl für Handels- als auch für Verbrauchergeschäfte. Wenn ein Schuldverhältnis dem polnischen Recht unterliegt, dann können auch die polnischen Verzugszinsen berechnet werden.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Die für Unternehmer wichtigsten Ausnahmen sind folgende Regelungen: Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die mit der Führung eines Unternehmens zusammenhängen, beträgt drei Jahre. Die Ansprüche eines Unternehmers, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren entstanden sind, verjähren nach zwei Jahren.
Die Verjährung beginnt nicht am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wird, sondern mit dem Tag der Fälligkeit des Anspruches. Vereinbarungen über die Verjährungsfrist (Verkürzung oder Verlängerung der gesetzlichen Fristen) sind im polnischen Recht nicht zulässig.
Steuerschulden verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren.
Die reguläre Gerichtsgebühr beträgt in Polen fünf Prozent des Streitwertes, nicht mehr aber als PLN 100.000 (Gegenwert von circa EUR 25.000 ). Die im Rechtsstreit unterlegene Partei ist grundsätzlich verpflichtet, der Gegenpartei die Verfahrenskosten zu ersetzen. Über die Höhe der anerkannten Verfahrenskosten entscheidet das Gericht.
Der regelmäßige Einkommensteuersatz für Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschafter an Handelsgesellschaften) in Polen ist linear und beträgt 19 Prozent des erzielten Einkommens.