Unsere Kanzlei hat Anfang Februar 2014 bei der Gestaltung und Abwicklung eines Kaufvertrages über ein Unternehmen im Wert von ca. 860.00,00 EUR mitgewirkt. Wir haben unseren Kunden vor zwei Jahren beim Abschluss eines Pachtvertrages über ein insolventes Unternehmen (Fleischverarbeitungsbetrieb) mit einem Insolvenzverwalter rechtlich beraten. Im Dezember 2013 wurde der Betrieb an einen Dritten im Wege der Versteigerung verkauft und unserem Mandanten stand aufgrund des Pachtvertrages ein Vorkaufsrecht zu. Weil der Kaufpreis relativ hoch war, wollte unser Mandant, ein deutscher Unternehmer, sein Vorkaufsrecht nicht ausüben. Kurz vor dem Ablauf der Frist für die Ausübung des Vorkaufrechtes hat sich ein Interessent gefunden, der von unserem Mandanten das Unternehmen kaufen wollte. Wir haben innerhalb von kurzer Zeit eine Lösung vorbereitet und durchgesetzt, die unserem Mandanten ermöglicht hat, das Unternehmen durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu kaufen und dann sofort mit 20% Gewinn weiter zu verkaufen. In diesem Fall war die Sicherheit extrem wichtig, weil der Endkäufer auch den Zwischenerwerb durch unseren Mandanten finanziert hat. Diese Transaktion müsste auch auf der gesellschaftsrechtlichen Ebene durch entsprechende Beschlüsse sowie einen kurzfristigen Gesellschafterwechsel vorbereitet werden. Bei diesem Beratungsfall waren neben steuerlichen Fragen, das Gesellschaftsrecht, der Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen und das Insolvenzrecht relevant. Die von uns begleitete Umsetzung der Transaktion beim Notar dauerte sechs Stunden und wurde mit anschließenden Überweisungen vom Notaranderskonto erfolgreich abgeschlossen.