Wir haben die vorgegründeten Vorratsgesellschaften im Angebot, damit Sie unkompliziert eine GmbH in Polen erwerben können.
Die Gesellschaften wurden als Vorratsgesellschaften gegründet und sind in jeder Hinsicht unbelastet. Keine Gesellschaft ist bisher geschäftlich aktiv gewesen.
Jede polnische GmbH ist steuerlich angemeldet und verfügt über die REGON Nummer (statistische Nummer), NIP Nummer (Steuernummer) und die internationale Umsatzsteuernummer VAT-EU.
Ein Buchhaltungsbüro steht zur Verfügung und kann auf Wunsch die Buchhaltung übernehmen.
Für jede unserer GmbH in Polen wurde ein Bankkonto eröffnet. Das eingezahlte Stammkapital beträgt 5.000,00 PLN.
Alle Gründungsunterlagen sind in der deutschen und polnischen Sprache verfasst. Die Gesellschaften sind sofort übernahmefähig.
Info – Eintragung einer GmbH ins Handelsregister
Die Geschäftsführung meldet die Errichtung der GmbH in Polen zum Zweck der Eintragung in das Handelsregister an. Zum Inhalt der Anmeldung gehören gem. Art. 166 GHG obligatorisch:
1) Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens,
2) Höhe des Stammkapitals,
3) Die Bestimmung, ob ein Gesellschafter einen oder mehrere Anteile halten darf,
4) Namen und Adressen der Geschäftsführer sowie die Art der Vertretung der Gesellschaft,
5) Wurden die Sacheinlagen geleistet, dann muss es vermerkt werden.
Der Anmeldung sollen folgende Anlagen beigefügt werden:
1) Gesellschaftsvertrag,
2) Erklärung aller Vorstandsmitglieder, dass die Geldanteile eingezahlt wurden und dass die Übertragung von Sacheinlagen auf die Gesellschaft mit dem Zeitpunkt der Eintragung gesichert ist,
3) Beweis der Berufung der Geschäftsführung, wenn sie nicht schon im Gesellschaftsvertrag berufen wurde,
4) Durch den Vorstand unterzeichnete Gesellschafterliste mit der Angabe des Namens und der Anzahl und Höhe der gehaltenen Anteile.
Die Rechtsform Sp. z o.o. ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Wer die Strukturen der GmbH kennt, dem sollte die Führung einer polnischen Sp. z o.o. keine größeren Schwierigkeiten bereiten.
Sonstige leistungen
Ob Durchführung einer Kapitalerhöhung, Einbringung von Sacheinlagen, Bestellung der Geschäftsführung, Vorbereitung der Gesellschafterversammlung, Änderung des Gesellschaftsvertrages, Sitzverlegung, Vorbereitung der Beschlüsse, Verkauf oder Verpfändung der Anteile – alles, was zum Bereich GmbH-Recht gehört, bearbeiten wir mit Leidenschaft.