Wir haben vor kurzem einen Prozess für unseren Mandanten (ein Bauplanungsbüro) gewonnen und ein rechtskräftiges Urteil erwirkt. Eine Firma, die einen öffentlichen Auftrag durführte, hatte von unserem Mandanten Vertragsstrafen iHv. mehr als 1 Mio. EUR für angeblichen Verzug bei Fertigstellung von Projektarbeiten gefordert. Entscheidend für den Erfolg unserer Kanzlei war die Beweisführung und Darlegung, dass unser Mandant den Verzug nicht zu vertreten hatte.