Verzugszinsen in Polen
Ab dem 1.01.2016 wurden die Vorschriften bezüglich der gesetzlichen Verzugszinsen geändert. Sehr lange Zeit, d.h. vom 15.12.2008 bis zum 22.12.2014 betrugen die gesetzlichen Verzugszinsen in Polen noch satte 13% p.a. Im Jahr 2015 wurden diese Zinsen bis auf 8% p.a. herabgesetzt. Die Verzugszinsen wurden bis dahin durch eine Verordnung des Ministerrates beschlossen.
Ab dem 1.01.2016 werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Polen anderes bestimmt. Die Höhe der Verzugszinsen wurde direkt im Zivilgesetzbuch verankert. Gemäß Art. 481 §2 des polnischen Zivilgesetzbuches betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5,5 % über den Referenzzinssatz der polnischen Nationalbank. Aktuell beträgt der Referenzzinssatz der polnischen Nationalbank 1,5%, so dass der Verzugszins 7% p.a beträgt. Die Höhe der Verzugszinsen wird jetzt durch eine Anzeige des Justizministers bekanntgegeben. In den meisten Urteilen in Polen, die wegen der Zahlungsklagen erlassen werden, ist die Hauptforderung mit gesetzlichen Verzugszinsen verzinst.
Wichtig ist, dass die Verzugszinsen auch vertraglich festgelegt werden können, wobei der Zinssatz nicht höher vereinbart werden darf als das Zweifache der gesetzlichen Verzugszinsen, d.h. aktuell 14% p.a. Die vertraglichen Regelungen dürfen diese gesetzliche Bestimmung nicht abändern. Selbst wenn der Vertrag nach ausländischem Recht abgeschlossen wird, dürfen in diesem Vertrag keine höheren Zinsen wirksam vereinbart werden, die polnischen Vorschriften sollen immer Vorrang behalten.